[ Auszug: (1) Ein Vertrag, durch den sich der Urheber zur Einräumung von
Nutzungsrechten an künftigen Werken verpflichtet, die überhaupt nicht
näher oder nur der Gattun ... ]
[ Teil 1 Urheberrecht(UrhG) ] [ Teil 2 Verwandte Schutzrechte(UrhG) ] [ Teil 3 Besondere Bestimmungen für Filme(UrhG) ] [ Teil 4 Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte(UrhG) ] [ Teil 5 Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen(UrhG) ]